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AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB Tischlerei Hermann Neulinger GmbH als PDF-Datei herunterladen.

Unverbindliche Verbandsempfehlungen
(Eingeschränkt auf die Punkte 6., 10., 11., 12., 33. und 34.)
Stand: Oktober 2008

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.

2. Verbrauchergeschäfte
Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmen gehört ( § 1 KSchG)

3. Abweichende Bedingungen
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.

4. Zusagen von Mitarbeitern
Wenn unser Unternehmen auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen von Mitarbeitern unseres Unternehmens binden können, wird im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam gemacht, dass es Mitarbeitern unseres Unternehmens verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.

5. Kostenvoranschläge
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.

6. Geistiges Eigentum und Eigentumsvorbehalt im Onlineshop
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt.

Eigentumsvorbehalt im Onlineshop
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Tischlerei Neulinger. Der Besteller/die Bestellerin darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Weiters bleibt auch die Waren bei Weiterverkauf oder Weiterverarbeitung bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Tischlerei Neulinger.

7. Offerte
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, sind Offerte nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich sind.

8. Annahme des Offertes und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit Annahme des Offertes durch den Kunden zustande. Die Annahme eines von unserem Unternehmen erstellten Offertes ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, bedürfen Abweichungen hiervon der Schriftform. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.

Vertragsabschluss im Onlineshop

Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande wenn wir die Online-Bestellung annehmen. Dies kann entweder durch eine Bestätigung oder durch den rechtzeitigen Versand der Ware erfolgen.

9. Rücktrittsrecht und Rücktrittsrecht/Rücksendung im Onlineshop
Ein Kunde kann nur dann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn
– es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt,
– der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von unserem Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat,
– der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, und
– dem Zustandekommen dieses Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind.

Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Kunden, die zumindest den Namen und die Anschrift unseres Unternehmens sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Wurde der Kunde nicht schriftlich über sein Rücktrittsrecht informiert, so erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach der vollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragspartner.

Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

Rücktrittsrecht/Rücksendung im Onlineshop
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen 7 Werktagen (Montag – Freitag ausgenommen Feiertage) ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Wir empfehlen vor Rücksendung der Ware mit uns Kontakt aufzunehmen. Die Ware muss so verpackt werden, dass sie bei uns ordnungsgemäß ankommt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesandt werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen. Die Ware kann nur zurückgenommen werden, wenn die AURO-Produktbehälter verschlossen, die anderen Produkte sauber, voll funktionsfähig und in einem als neu wiederverkaufsfähigen Zustand sind.

10. Stornogebühren
Bei einem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bzw. Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen.

Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG (siehe Punkt 9.) sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG vom Kunden zu bezahlen.

11. Preisänderungen
Mit den angegebenen Preisen bleibt unser Unternehmen dem Kunden zwei Monate lang ab Vertragsabschluss bzw. ab Offertannahme im Wort (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferungsausführung mehr als zwei Monate, so ist unser Unternehmen berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen im Tischlerhandwerk oder durch andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erfolgten, entsprechend zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an den Kunden weitergegeben.

12. Vom Kunden beigestellte Waren
Unser Unternehmen ist berechtigt, für vom Kunden beigestelltes Material einen Betrag von 10 Prozent des eigenen Verkaufspreises oder jenes Verkaufspreises gleichartiger Waren in Rechnung zu stellen.

13. Kostenerhöhungen
Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 15 Prozent des Auftragswertes ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

14. Reparaturen
Unser Unternehmen hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies unserem Unternehmen aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat unser Unternehmen dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.

15. Holzarten
Bautischlerarbeiten sind in Fichte bzw. Tanne oder Kiefer zu verstehen, wenn nicht andere Holzarten vereinbart werden.

16. Geringfügige Leistungsänderungen
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.

17. Maßangaben durch den Kunden
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

18. Montage
Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.

19. Mitwirkungspflicht des Kunden
Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat. Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen (z.B. sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen).

20. Verkehr mit Behörden und Dritten
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.

21. Erfüllungsort
Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist (siehe z.B. Punkt 22.), ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.

22. Versendung
Falls eine Lieferung „ab Werk“ vereinbart ist, der Kunde aber die Beförderung des vertragsgegenständlichen Werks in seinem Namen und an seine Rechnung an einen bestimmten Ort wünscht, so hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post, Spediteur oder mit einem Frächter anzunehmen. Unser Unternehmen hat ab Übergabe an Letztere seiner Lieferverpflichtung entsprochen und hat, sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, Gewährleistungsverpflichtungen nur noch am Ort der Übergabe an den Beförderer zu erbringen.

23. Liefertermine, Annahmeverzug und Lieferung im Onlineshop
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.

Lieferung im Onlineshop

Das angegebene Gewicht der Waren im Onlineshop ist das Versandgewicht (Produktgewicht inklusive Versand). Die Waren werden nach Österreich, Deutschland und Schweiz versendet. Die Lieferung erfolgt normalerweise 1 bis – 3 Werktage nach Erhalt der Bestellung. Die Ware wird per DPD oder Post zugestellt. Eine Lieferung kann nur erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Lieferung jemand die Ware übernehmen kann und den Warenerhalt dem Lieferanten bestätigt. Es ist nicht möglich, dass das Paket hinterlegt wird. Sichtbare Transportschäden sind sofort nach Erhalt der Ware dem Zusteller anzuzeigen. Andere Transportschäden müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eintreffen der Ware schriftlich per Fax oder E-Mail bei uns gemeldet werden.

24. Teillieferungen
Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

25. Lieferverzug
Wird ein vereinbarter Liefertermin von unserem Unternehmen um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.

26. Gefahrenübergang
Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von höchstens zwei Wochen, in den anderen Fällen der Übergang der Verfügungsmacht.

27. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

28. Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum
Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat unser Unternehmen schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

29. Versicherung von Vorbehaltseigentum
Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über € 5.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 50 Tagen ist der Kunde für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrages gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer sind bereits jetzt an unser Unternehmen abgetreten.

30. Zahlungsziel
30 Prozent der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 Prozent der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist unser Unternehmen berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.

31. Zahlungsverweigerung
Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn unser Unternehmen die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht hat oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet aber unser Unternehmen eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesen Fällen die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten.

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.

32. Zahlung und Zahlung im Onlineshop
Die Zahlung hat grundsätzlich bar, ohne Abzug, zu erfolgen. Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck und Ähnlichem wird die Forderung unseres Unternehmens erst mit deren Einlösung getilgt; gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

Zahlung im Onlineshop

Die Preise verstehen sich alle in Euro und enthalten die Mehrwertsteuer. Als Preis für ein Produkt gilt immer der angegebenen Preis im Moment Ihrer Bestellung. Die Bezahlung der Waren kann mittels Überweisung (wir liefern mit Rechnung und Sie überweisen den Betrag innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug) oder Vorauskasse (3 % Skonto) erfolgen. Wir behalten uns vor, aus bestimmten Gründen nur gegen Vorauskassa oder Bankeinzug im Voraus zu liefern. In diesem Fall werden Sie unverzüglich nach Einlangen der Bestellung informiert.

33. Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Im speziellen verpflichtet sich der Kunde, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Ferner verpflichtet sich der Kunde pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 12 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr eine Betrag von € 4 zu bezahlen.

34. Verzugszinsen
Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug wird als Ersatz für die unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinausgehenden Schadens ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

35. Widmung von Zahlungen
Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten (insbesondere gemäß Punkt 33.), dann auf Zinsen (insbesondere gemäß Punkt 34.) und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.

36. Terminverlust
Kommt der Kunde seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.

Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn unser Unternehmen selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie unser Unternehmen den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

37. Aufrechnung von Gegenforderungen
Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen unseres Unternehmens nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von unserem Unternehmen anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

38. Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen:
– Festgestellte oder feststellbare Mängel sind unverzüglich unserem Unternehmen anzuzeigen, andernfalls Gewährleistungs- und die anderen in § 377 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
– Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als unserem Unternehmen verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug unseres Unternehmens mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen.
– Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche.
– Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen.
– Unser Unternehmen hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.

39. Verschleißteile
Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

40. Eigenschaften des Liefergegenstandes
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um kein Verbrauchergeschäft handelt, gilt als vereinbart, dass der Liefergegenstand nur jene Sicherheit bietet, die auf Grund von Önormen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes (z.B. Gebrauchs- oder Pflegeanleitung) und erforderliche Wartung, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen, und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

41. Termin zur Verbesserung bzw. Austausch
Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.

42. Haftung für Schäden
Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde.

Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.

43. Adressänderungen
Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.

44. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den (Haupt-) Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, sofern der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sprengel dieses Gerichtes seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hatte.

45. Beschwerdeverfahren
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

46. Salvatorische Klausel
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tischler“ behalten alle anderen ihre Gültigkeit.

Datenschutzerklärung, Stand 2.2.2018

Informationen anhand der EU Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Die Hermann Neulinger GmbH verarbeitet im Anlassfall sofern notwendig personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten, Herstellern und Dritter, die unter folgende Datenkategorien fallen können:

  • Name/Firma/Verein/Behörde, Abteilung /Rechtsform
  • Beruf/Berufsbezeichnung, Titel
  • Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden
  • Ansprechpersonen, Sachbearbeiter
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, etc.)
  • Kunden-, Lieferanten oder Mitarbeiter Kennung (Nr.)
  • Bankverbindung, UID-Nummer
  • sonstige uns von „Verantwortlichen“ offenbarte Daten und Informationen im Zuge unserer Leistung “Individuelle Abstimmung des Fehra-Schlafsystems auf Größe und Gewicht”.

Die von Ihnen freiwillig im notwendigen Ausmaß bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir einen Vertrag mit Ihnen gegebenenfalls nicht abschließen.

Als Geschäftskontakt, Geschäftspartner, Mitarbeiter, Interessent oder Kunde haben Sie uns Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung zu folgenden Zwecken:

  • Betreuung der Kunden und allgemeine Geschäftsabwicklung sowie
  • für Benachrichtigungen und eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Übermittlung von Informationen zu Ihrem Produktionsauftrag (Betten, Schlafsysteme, Einrichtungen) oder zur Fixierung von Montageterminen, Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis).
  • Im Zuge unserer Leistungen wie der Verkauf von Massivholzbetten aus Kiefernholz oder Zirbenholz, der Verkauf von Fehra-Schlafsystemen, der Verkauf von Wohnungs- oder Geschäftseinrichtungen an Kunden durch Mitarbeiter der Hermann Neulinger GmbH werden jegliche vom Kunden offenbarte, gespeicherte personenbezogene und sonstige Daten und Informationen im Auftrag des Kunden „Verantwortlicher“ und auf ausdrückliche Weisung des Kunden nur zu den vereinbarten Zwecken als „Auftragsdatenverarbeiter“ für diesen streng vertraulich verarbeitet.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an:

Hermann Neulinger GmbH, Hermann Neulinger, Roiten 28, 3911 Rappottenstein, Österreich, office@neulinger.at

Wir speichern Ihre Daten für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Belege und relevante Geschäftsdokumente sowie Aufzeichnungen, die aufgrund der Buchhaltungspflicht aufbewahrt werden müssen z.B. 7 Jahre lang. Sonstige Daten, die nicht zur langjährigen Kundenbetreuung benötigt werden (dazu gehören z.B. Körpergewicht und Körpergröße zur Anpassung der Schlafsysteme, Informationen zu Abmessungen/verbauten Geräten und Materialien, Telefonnummer, Postadresse), löschen wir so zeitnah wie möglich, routinemäßig jedoch mindestens jährlich zu Jahresbeginn.

Für unsere Datenverarbeitung ziehen wir Auftragsverarbeiter heran und geben im Anlassfall folgende Daten an folgende Empfängerkategorien weiter:

  • Versicherungen im Fall von Reklamationen.
  • Zustelladresse/Postanschrift an Paketversand/Spedition/Post bei Paketversand.
  • Kundenanschrift und Kontaktdaten an Lieferanten von Unterbetten/Bettwaren.
  • Buchhaltungs- und Lohnverrechnungsunterlagen werden unserem beauftragten Steuerberatungsbüro zur Erstellung des Jahresabschlusses/Bilanzierung übermittelt.

Wir setzen keine Verfahren zur automatisierten Entscheidungsfindung/Profiling ein, die Ihnen gegenüber eine rechtliche Wirkung haben oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Hermann Neulinger GmbH, Hermann Neulinger, Roiten 28, 3911 Rappottenstein, Österreich. Mail: office@neulinger.at Tel. 0043 2828 7579

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns.

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig:

Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8, 1080 Wien
http://www.dsb.gv.at, Mail: dsb@dsb.gv.at

 

Ergänzende Datenschutz Erklärung zum Webauftritt www.fehra-schlafen.at von Hermann Neulinger GmbH:

Die Nutzung unseres Webauftritts ist in der Regel ohne jegliche Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden nur für den angegebenen Zweck verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist niemals beabsichtigt.

 

Cookies – die Verwendung bei „Fehra schlafen“ und was ist das?

Auch unsere Internetseiten verwenden teilweise so genannte „Cookies“. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren und Trojaner. Cookies dienen dazu, das Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind sehr kleine Textdateien, die Ihr Internet-Browser auf Ihrem Computer speichert.

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  • Hostname des zugreifenden Rechners
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Google Maps – sammelt Daten

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Google Webfonts – sammelt Daten

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Widerspruch Werbe-Mails

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